Allgemeine Geschäftsbedingungen der Hebamme Nadine Habersetzer
Stand: November 2023
Geltungsbereich und Vertragspartner
Die AGB gelten für alle Leistungen und Kurse der
freiberuflichen Hebamme Nadine Habersetzer,
Memmelsdorferstr. 8a, 96052 Bamberg
1. Leistungen und Kosten
Die Leistungsempfängerin nimmt die Hilfe der freiberuflich tätigen Hebamme in Anspruch. Die Leistungen erfolgen auf Grundlage des Vertrages über die Versorgung mit Hebammenilfe nach § 134a SGB V, der zwischen den Berufsverbänden der Hebammen und dem GKV- Spitzenverband abgeschlossen wurde.
1.1 abrechenbare Leistungen
- Vorgespräch
- Beratung
– Schwangerenvorsorge
– Hilfeleistungen bei Schwangerschaftsbeschwerden
– Geburtsvorbereitungskurse
– Wochenbettbetreuung nach der Geburt
– Beratung bei Still- und Ernährungsproblemen des Säuglings
– Rückbildungskurse
1.2 Eigenanteil
Für vereinbarte Termine, die von der Leistungsempfängerin nicht eingehalten werden und die nicht spätestens 24 Stunden vor dem Termin abgesagt werden, stellt die Hebamme die entgangene Vergütung der Leistungsempfängerin in Rechnung.
Gleiches gilt, falls keine gültige Mitgliedschaft in der angegebenen Kasse festgestellt werden kann.
Wurde die Obergrenze von erstattungsfähigen Leistungen durch Inanspruchnahme mehrerer Hebammen überschritten, werden die Kosten nicht von der gesetzlichen oder privaten Krankenkasse übernommen. Die Hebamme stellt die Kosten daher privat in Rechnung.
Um dies zu vermeiden, wird die Leistungsempfängerin die Hebamme über alle Leistungen informieren, die sie bei einer Kollegin auf Kassenkosten in Anspruch nehmen
wird bzw. bereits in Anspruch genommen hat.
1.3 Sonstige Wahlleistungen
Falls die Inanspruchnahme der Hebamme nach Art, Häufigkeit, Umfang und zeitlicher Einordnung die umschriebenen Leistungen des Vertrages über die Versorgung mit Hebammenhilfe nach § 134a SGB V übersteigt, erklärt sich die Leistungsempfängerin bereit, die Kosten hierfür zu übernehmen. Gleiches gilt für außerordentlich anfallende Wegegelder, sofern diese nicht von der Krankenkasse der Leistungsempfängerin übernommen werden. Die Hebamme verpflichtet sich zur Information vor Inanspruchnahme etwaiger kostenpflichtiger Leistungen. Die Hebamme erstellt für diese Leistungen eine Privatrechnung. Für die Inanspruchnahme von Kursen gilt ein gesonderter Vertrag. Wahlleistungen aller Art (z.B. Akupunktur) sind nicht Bestandteil dieser Vereinbarung und bedürfen einer gesonderten Vereinbarung. Es gelten die in der jeweiligen Ausschreibung auf der Internetseite genannten Preise.
1.4 Privatpatientinnen
Privatpatientinnen erhalten die Rechnung von der Hebamme. Die Gebühren richten sich nach der Hebammen-Privat-Gebührenordnung, in welchem die Hebamme tätig ist. Die Kostenerstattung von Hebammenleistungen durch private Kassen variieren z.T. stark. Die Hebamme hat keine Kenntnis über den Inhalt der verschiedenen Versicherungstarife. Die Leistungserbringerin ist selbst dafür verantwortlich, die Erstattungsfähigkeit von Leistungen mit ihrer Krankenversicherung zu klären. Die Hebammenrechnung ist innerhalb von 30 Tagen zu bezahlen. Die Leistungsempfängerin ist (zusammen mit ihrem Partner) zur fristgerechten Zahlung verpflichtet, unabhängig von der Erstattung der Krankenversicherung bzw. der Beihilfe.
1.5 Abrechnung
Die Abrechnung mit den Krankenkassen erfolgt elektronisch über eine externe zertifizierte Abrechnungsstelle für Hebammen.
Die Vertragspartnerin ist mit Zustimmung der AGBs mit der Übermittlung ihrer abrechnungsrelevanten Daten (Name, Anschrift, Geburtsdatum, Leistungs-und Versicherungsdaten) an eine zertifizierte Abrechnungsstelle für Hebammen und der Speicherung auf stationären/oder mobilen Geräten der Hebamme, sowie mit einer Zwischenspeicherung auf einem externen Server, einverstanden.
2. Anmeldung
Die Anmeldung für die Betreuung in der Schwangerschaft und im Wochenbett findet nach dem informativen Vorgespräch statt. Der Platz wird Ihnen 1 Woche reserviert. Innerhalb dieser Frist bitte einen erneuten persönlichen Termin vereinbaren oder eine kurze Mitteilung, dass Sie den Platz nicht benötigen. Wenn keine erneute Buchung vorliegt haben Sie keinen Anspruch auf eine weitere Betreuung. Die Hebamme hat nach dem Vorgespräch die Möglichkeit, ohne Angabe von Gründen, eine Betreuung nicht anzunehmen.
Die Anmeldung zu den Kursen erfolgt ausschließlich über die Online Anmeldung der Website (www.hebamme-nadine.eu).
2.1 Kosten für Kurse
Die Gebühren für durchgeführte Kursstunden werden bei gesetzlich versicherten Frauen von der Hebamme direkt mit der Krankenkasse abgerechnet. Da die Kursstunden bei einem geschlossenen Kurs aufeinander aufbauen, ist es nicht möglich, eine Teilnehmerin während des laufenden Kurses durch eine andere zu ersetzen. Die Gebühren für versäumte Stunden werden nicht von der Kasse übernommen und daher von der Teilnehmerin selbst getragen, dabei ist der Grund der Versäumnis unerheblich. Versäumte Stunden können nicht nachgeholt werden. Die Hebamme ist berechtigt einzelne Kursstunden kurzfristig zu verlegen. Eine vorzeitige Kündigung vor Kursende ist, egal aus welchem Grund, nicht möglich. Auch auf das außerordentliche Kündigungsrecht nach §626 und §627 BGB wird ausdrücklich verzichtet. Die Anzahl der Partnerstunden und die jeweils aktuelle Partnergebühr eines Geburtsvorbereitungskurses entnehmen Sie bitte den aktuellen Angaben auf der Internetseite. Die Erstattung dieser Gebühr kann bei der Krankenkasse angefragt werden (keine Garantie).Durch den Partner versäumte Kursstunden können nicht nachgeholt werden.
Eine Rückerstattung bereits bezahlter Kursgebühren ist nicht möglich.
2.2 Kursorganisation
Die Kursleiterin ist berechtigt, einzelne Kursstunden oder -zeiten kurzfristig zu verlegen, wenn dieses aus zwingenden oder organisatorischen Gründen notwendig ist. Die Kursleiterin legt im Rahmen der räumlichen Möglichkeiten einen neuen Termin fest und teilt diesen zeitnah mit. Bei längerfristigem Ausfall der Kursleiterin (länger als 2 Wochen) wird versucht eine Vertretung zu organisieren. Es kann jederzeit eine andere qualifizierte Kursleiterin eingesetzt werden, sollte dies bspw. aus gesundheitlichen oder anderen zwingenden Gründen notwendig sein. Da die Kursstunden aufeinander aufbauen, ist es nicht möglich, eine Teilnehmerin während des laufenden Kurses durch eine andere zu ersetzen. Versäumte Kursstunden können nicht nachgeholt werden. Eine Rückerstattung der Kursgebühr ist nicht möglich. Grundvoraussetzung für das Zustandekommen eines Kurses ist die Mindesteilnehmerzahl von 7 Teilnehmerinnen.
2.3 Kursstornierung
Eine Stornierung der Teilnahme ist bis zu vier Wochen vor Kursbeginn möglich. Bei Stornierungen bis zu 3 Tagen vor Veranstaltungsbeginn wird die Hälfte der Teilnahmegebühr, danach die volle Teilnahmegebühr fällig. Es sei denn, es gibt eine Ersatzteilnehmerin. Stornierungen sind schriftlich gegenüber der Hebamme vorzunehmen. Stichtag für die Gültigkeit der Stornierung ist das Datum des Eingangs der Mitteilung bei der Hebamme (Posteingang bzw. E-Mail-Empfang).
2.4 Pflichten der Kursteilnehmer
Die Kursteilnahme erfolgt freiwillig und eigenverantwortlich. Der Teilnehmer trägt für Handlungen inner- und außerhalb des Kurses die volle Verantwortlichkeit für sich selbst und sein Baby. Es wird an die Eigenverantwortlichkeit der Teilnehmer/innen appelliert. Ausdrücklich wird darauf hingewiesen, dass das Kursangebot kein Ersatz einer medizinischen Behandlung ist. Körperliche oder psychische Beeinträchtigungen, Erkrankungen oder sonstige Beschwerden des Teilnehmers sind der Hebamme unmittelbar vor Kursbeginn mitzuteilen. Dies gilt ebenfalls für den Fall, dass die Teilnehmerin sich in einem behandlungsbedürftigen Zustand befindet, dieser sowohl körperlich als auch psychisch nicht voll belastbar ist oder unter Medikamenteneinfluss steht. Wenn die Teilnehmerin während des Kurses Schmerzen oder Unwohlsein verspürt hat sie in diesem Fall sofort den Kurs zu pausieren und die Hebamme zu informieren.
Von der Teilnehmerin oder ihrem Parnter verursachte Schäden sind der Hebamme von der Teilnehmerin zu ersetzen bzw. die Teilnehmerin stellt den Anbieter, die Kursleiterin sowie dessen Erfüllungsgehilfen insoweit auf erstes Anfordern frei von sämtlichen Ansprüchen Dritter, insbesondere den Kosten der Rechtsverteidigung und Rechtsverfolgung.
3. Vertretung
In Einzelfällen kann die Betreuung für einen gewissen Zeitraum von einer anderen Hebamme übernommen werden (z.B. Krankheit, Fortbildung oder Urlaub der Hebamme). Ist dies nicht möglich, hat sich die Leistungsempfängerin bei Bedarf an den betreuenden Gynäkologen, Kinderarzt sowie die Klinik zu wenden – bei Notfällen mit einem Anruf an die 112. Die Leistungsempfängerin erklärt sich damit einverstanden, dass im Vertretungsfall die benötigten Daten an die vertretende Kollegin weitergegeben werden dürfen – im Rahmen der Schweigepflichtsentbindung. Die Hebamme übernimmt keine Verantwortung für die Betreuung durch die Kollegin und haftet nicht für diese. Die vertretende Hebamme untersteht zu keiner Zeit diesem Vertrag.
4. Entbindung der Schweigepflicht
Mit der Zustimmung der AGBs stimmt die Betreuende ausdrücklich der Weitergabe aller notwendigen medizinischen Befunde und persönlichen Daten im Falle der Hinzuziehung eines Arztes bzw. einer Klinikeinweisung zu, die für die Mit- oder Weiterbehandlung von Mutter und Kind erforderlich sind.
5. Erreichbarkeit
Hebammen sind nicht verpflichtet ständig erreichbar zu sein, sondern sollten die Leistungsempfängerin über ihre Erreichbarkeit aufklären. Die Sprechzeiten von HebammeNadine Habersetzer sind von Montag bis Freitag von 8-14 Uhr und nach Absprache. Esbesteht kein Anspruch auf eine 24-Stunden-Erreichbarkeit. Erreichbar ist die Hebamme unter folgender Handynummer: 0176-51841500 (wenn die Hebamme gerade nicht erreichbar ist,
kann eine Nachricht mit Name, Telefonnummer und Grund der Kontaktaufnahme auf dem Anrufbeantworter bzw. eine SMS/Nachricht hinterlassen werden) und unter folgender Emailadresse: info@hebamme-nadine.eu. Ich melde mich innerhalb der telefonischen Erreichbarkeit zurück. Außerhalb der Sprechzeiten werden Ihre Anfragen spätestens am folgenden Werktag beantwortet. E-Mails werden einmal täglich an Werktagen beantwortet. In akuten Notfallsituationen in denen unmittelbare Hilfe benötigt wird, ist der Rettungsdienst unter der Rufnummer 112 zu kontaktieren.
6. Haftung
Die Hebamme haftet für Leistungen der Hebammenhilfe im Rahmen der gesetzlichenBestimmungen im Bereich der Betreuung in Schwangerschaft und Wochenbett sowie beiStillproblemen und Ernährungsproblemen des Säuglings. Sollten während der Schwangerschaft oder nach der Geburt Probleme auftreten, die einer ärztlichen bzw. klinischen Behandlung bedürfen, wird die Hebamme empfehlen, sich in ärztlichen bzw. klinischen Behandlung zu begeben. Bei Nichtbeachtung dieser Empfehlung übernimmt die Hebamme keine Haftung für Folgeschäden. Sofern ein Arzt oder Kollegin hinzugezogen wird, entsteht zu diesem/dieser ein selbständiges Vertragsverhältnis. Die Hebamme haftet nicht für die ärztlichen und ärztlich veranlassten Leistungen bzw. den Hebammenleistungen einer Kollegin. Für einfache Fahrlässigkeit haftet die Hebamme nur, soweit es sich nicht um eine Verletzung vertragswesentlicher Pflichten handelt. Vertragswesentlich sind die Pflichten, die die Durchführung des Vertrages erst ermöglichen. Es besteht keine Haftung für verursachte Schäden der Gesundheit, dem Baby, sowie Eigentum und Garderobe.
Sollten Veranstaltungen aufgrund höherer Gewalt zu einem verspäteten Veranstaltungsbeginn oder zur vollständigen Absage einer Veranstaltung führen, wird ebenfalls keine Haftung übernommen. Für Folgeschäden, die auf möglichen fehlerhaften und/oder unvollständigen Inhalten der Vorträge und/oder Veranstaltungsunterlagen beruhen, übernimmt der Anbieter keine Haftung.
Die vorstehenden Haftungsausschlüsse und- beschränkungen gelten in gleichem Umfang zugunsten der Organe, gesetzlichen Vertreter, Angestellten und sonstigen Erfüllungsgehilfen des Anbieters. Die Haftungsausschlüsse und- beschränkungen dieser Ziffer gelten nicht für die Haftung des Anbieters wegen vorsätzlichen Verhaltens, für garantierte Beschaffenheitsmerkmale, wegen Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit oder nach dem Produkthaftungsgesetz.
7. Sonstiges
Da die Hebamme berufsbedingt zu ungeplanten Einsätzen gerufen werden kann, müssen Termine gelegentlich kurzfristig abgesagt werden. Ein neuer Termin wird zeitnah vereinbart. Es können keine Ersatzansprüche geltend gemacht werden. Planen Sie bitte bei Hausbesuchen +/- 45Min. Toleranz ein. In der Praxis +30 Min. Sollte die Abweichung von der vereinbarten Zeit mehr als 30Min. betragen, informiere ich Sie schnellstmöglich telefonisch oder per SMS.
8. Wirksamkeit
Sind einzelne Bestimmungen dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen unwirksam, so berührt dies die Wirksamkeit der übrigen Regelungen nicht. Etwaige unwirksame Bestimmungen werden durch eine solche Regelung, die der unwirksamen am nächsten kommt, ersetzt.